Die neue Bundesregierung ist seit 100 Tagen im Amt. Arbeitsmarktpolitische Impulse sind bisher ausgeblieben. Es ist davon auszugehen, dass die Arbeitsmarktpolitiker:innen, allen voran die neue Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas, nach der parlamentarischen Sommerpause Fahrt aufnehmen werden. Daher lohnt ein Blick auf die Regelungsvorhaben des Koalitionsvertrages.
Die Koalitionspartner CDU/CSU scheinen erkannt zu haben, dass der deutsche Arbeitsmarkt vor großen Herausforderungen steht. Dabei sind die digitale Transformation, die Dekarbonisierung, der Fachkräftemangel auf Grund des demografischen Wandels sowie die Dringlichkeit einer Bürokratieentlastung vordringlichsten Themen, welche aus Unternehmensperspektive sowohl Chancen als auch Herausforderungen in der Umsetzung bergen.

Martin Klingen, Chief Corporate Affairs Officer Gi Group Holding
Die Erhöhung des Mindestlohns
Ein zentrales Wahlkampfversprechen der SPD war die Anhebung des Mindestlohns auf 15,00 € im Jahr 2026. Diese Erwartungshaltung findet sich auch im Koalitionsvertrag. Die unabhängige Mindestlohnkommission stand dementsprechend unter einem hohen politischen Druck, dem sie nur teilweise widerstehen konnte. Die Erhöhung bleibt mit 13,90 € zum 1.1.2026 und 14,60 € zu 1.1.2027 zwar unter der magischen 15-Euro-Marke, liegt aber weit über der tatsächlichen Tarifentwicklung. Die erneut massive Erhöhung um 14% wird Tarifpartner aller Branchen unter einen Erhöhungsdruck setzen – und zwar nicht nur in niedrigen Entgeltgruppen. Im Ergebnis werden durch gestiegene Gehaltskosten die Verbraucherpreise steigen und die Kaufkraft der eben errungenen Erhöhung entwerten – die klassische Lohn-Preis-Spirale nimmt politisch angefeuert Fahrt auf. Der gestiegene Mindestlohn wird zudem zu einem Wegfall vieler Arbeitsplätze führen, und zwar genau solcher Arbeitsplätze, für die es allenfalls noch ein Überangebot ungelernter Arbeitskräfte gibt. Einziger Lichtblick: Obwohl die Mindestlohnkommission ihre Entscheidung während des Parteitages der SPD verkündete, bekannte sich die neue Parteivorsitzende Bärbel Bas in ihrer Bewerbungsrede zur (formellen) Unabhängigkeit der Kommission und zur Sozialpartnerschaft.
Digitale Arbeitszeiterfassung, was ändert sich?
Ein weiterer Dauerbrenner ist die Frage der Flexibilisierung der Arbeitszeit, sowie der Arbeitszeiterfassung. Das Bundesarbeitsministerium plant wohl, die bereits in der letzten Legislaturperiode eingebrachten Gesetzesentwürfe weitgehend unverändert wieder vorzulegen. Dabei setzt man auf eine ausschließlich elektronische Zeiterfassung. Das ist zwar an vielen Stellen bereits heute Realität, gerade für kleine Unternehmen dürfte die Einführung aber einen zusätzlichen Bürokratieaufwand bedeuten. Dass Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich sein soll, ist mehr als zu begrüßen, denn anderenfalls würden sich gesetzliche Rahmenbedingungen und betriebliche Realität noch weiter voneinander entfernen. Auf Initiative der CDU/CSU enthält der Koalitionsvertrag das Ziel der Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Umstieg von einer Tages- auf eine Wochenhöchstarbeitszeit. Diese Flexibilisierung ist richtig und wichtig, um die Bedürfnisse der Arbeitnehmer:innen und der Unternehmer:innen übereinbringen zu können. Auch hier sollte eine tragfähige Lösung in die Hände der Sozialpartner sowie der Betriebspartner gelegt werden. Dass sie es mit der Umsetzung dieses Koalitionsvorhabens nicht allzu eilig hat, hat die Bundesarbeitsministerin bereits klar gemacht.
Was tut die Regierung gegen den Fachkräftemangel?
Mittel zur Überwindung des allgegenwärtigen Fachkräftemangels sind nach den Vorstellungen der Koalitionsparteien steuerfreie Zuschläge für Mehrarbeit sowie steuerlich begünstigte Prämien für den Umstieg von Teilzeit auf Vollzeit. Das hört sich gut an, der Teufel steckt aber bekanntlich im Detail: Mehrarbeit soll nur mit steuerfreien Zuschläge vergütet werden können, wenn sie über die Vollzeittätigkeit hinaus geht, eine klare Diskriminierung von Teilzeitarbeitnehmer:innen, welcher der EuGH erst kürzlich in einer vielbeachteten Entscheidung einen Riegel vorgeschobene hatte. Auch verkennen die Vorhaben, dass der Grund für eine Teilzeitarbeit in den meisten Fällen nicht der (fehlende) finanzielle Anreiz ist, sondern dass Arbeitnehmer:innen wegen Carearbeit von Familienmitgliedern (Kinderbetreuung oder Familienpflege) schlicht nicht mehr arbeiten können. Der Schlüssel zu einer noch höheren Arbeitsquote wäre folglich eine konsequente Verbesserung der Betreuungsangebote in Kindertagesstätten und Schulen sowie der Verfügbarkeit bezahlbarer Pflege.
Der politisch verminten Diskussion über eine längere Lebensarbeitszeit nähern sich die Regierungsparteien über eine Steuerbefreiung des Hinzuverdienstes von Rentner:innen bis zu 2.000 € – angerechnet auf die Rente wird solcher Hinzuverdienst ohnehin schon seit längerem nicht mehr. Um hier Unsicherheiten auch auf Arbeitgeberseite zu vermeiden ist es dringend erforderlich, wie von der Koalition vorgeschlagen das Befristungsrecht arbeitender Rentner:innen zu lockern. Eine Reduzierung des Kündigungsschutzes für Renter:innen, die ob der Rente des sozialen Schutzes des Kündigungsschutzgesetzes nicht mehr bedürfen, wäre ein wichtiger weiterer Schritt, um das Potential der „Silver Agers“ voll auszuschöpfen.
Neben wirtschaftspolitischen Maßnahmen würde auch eine spürbare Bürokratieentlastung helfen, den Arbeitsmarkt zu sichern und zukunftsfest aufzustellen. Schriftformerfordernisse, egal ob für Befristungen oder Kündigungen, gehören in einer digitalen Welt der Vergangenheit an. CSRD-Reportingpflichten, Obliegenheiten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Berichts- und Statistikpflichten wie Verdiensterhebungen belasten Arbeitgeber ohne spürbare Mehrwerte zu schaffen. Die Vereinfachung von Antragsverfahren, zum Beispiel für Arbeitsmarktfördermittel, würde ebenfalls direkt im Arbeitsmarkt spürbar.
Derartige Förderinstrumente wie das Qualifizierungschancengesetz unterstützen nicht nur die Arbeitgeber:innen, sondern auch und vor allem Arbeitnehmer:innen, die nicht oder industriell qualifiziert sind und deren Chancen am Arbeitsmarkt durch die Transformation limitiert sind. Hier liegt auch ein Schlüssel, dem überall spürbaren Fachkräftemangel Herr zu werden, wie es sich die Koalition auf die Fahne geschrieben hat. Durch den demografischen Wandel fehlen in Deutschland laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bis 2035 7,2 Mio. Fach- und Arbeitskräfte.
Die Hebung des inländischen Arbeitskräftepotentials, einschließlich der zügigen und zielgerichteten Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten durch schnelle Anerkennungsverfahren, flexible berufsbezogene Sprachkurse und passgenaue Anpassungsqualifizierungen. Trotz einer Beschränkung ungeregelter Migration wird eine Sicherung des Fachkräftebedarfs der deutschen Wirtschaft ohne geregelte Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt nicht gelingen. Wenn die Koalitionäre dazu tatsächlich „alle Register ziehen“ wollen, müssen sie auf die Expert:innen für die Anwerbung und Integration ausländischer Arbeitskräfte zurückgreifen und die überkommenen Beschränkungen für die Zeitarbeit in § 40 AufenthG abschaffen.
Auch andere verfassungsrechtlich zumindest fragwürdige und politisch unnütze Regulierungen wie die Überlassungshöchstdauer oder sektorale Verbote wie im Bauhauptgewerbe sollte die Regierung dringend auf den Prüfstand, sonst Fehlen zum Beispiel der Baubranche sehr bald die Arbeitskräfte, um die geplanten Infrastrukturinvestition aus dem sogenannten Sondervermögen buchstäblich und tatsächlich auf die Straße zu bekommen.
Die Stärkung der Tarifbindung ist ein weiteres Ziel des Koalitionsvertrages, das mit dem schon unter Hubertus Heil als Bundesarbeitsministers entworfenen Bundestariftreuegesetz erreicht werden soll. Auch hier kann die Zeitarbeit mit einer Tarifbindung von weit über 90% durchaus als Vorbild dienen.
Die nächsten vier Jahre sind entscheidend, um Deutschlands Arbeitsmarkt fit zu machen für die Arbeit der Zukunft. Die neue Regierung steht vor großen Aufgaben, aber auch starken Chancen.

